Eine Stretchlimousine ist kein Fahrzeug, dem man häufig im alltäglichen Straßenverkehr begegnet. Man könnte sich daher durchaus die Frage stellen, welcher Führerschein für das Führen eines solchen Exoten vonnöten ist. In diesem Ratgeber erfahren Sie alles rund um den Führerschein für Stretchlimousinen.
Gibt es einen Führerschein für Stretchlimousinen?
Viele werden sich vermutlich fragen, ob es einen solchen Führerschein überhaupt gibt. Mit ihrer Länge von durchschnittlich 10 Metern benötigt man doch sicherlich eine spezielle Ausbildung. Doch lässt sich diese Frage verneinen. Eine Stretchlimousine lässt sich mit einem Führerschein der Klasse B fahren. Von Relevanz ist, dass sich das Fahrzeug in einem Stück befindet und einen Wendekreis von 24 Metern einhält. Sollten all diese Eigenschaften auf den PKW zutreffen, ist keine Sonderausbildung nötig. Maßgeblich in welche Kategorie die Limousine eingeordnet wird, ist unter anderem die Anzahl der Sitze und das Gesamtgewicht des Wagens.
Lassen sich alle Stretchlimousinen mit dem selben Führerschein fahren?
Leider lassen sich nicht alle Stretchlimousinen mit dem selben Führerschein bedienen. Entscheidend ist hier wieder das Gesamtgewicht des Wagens. Limousinen wie die Lincoln Town Car Stretch benötigen keinen speziellen Führerschein. Doch gibt es auch Schwergewichtler unter den Stretchlimos. Für besonders exotische Limousinen mit einem Gewicht von mehr als 3,5 Tonnen wird ein C1/D1 Führerschein benötigt. Der Führerschein Klasse C1 befugt den Fahrer einen Wagen mit einem Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen bis hin zu 7,5 Tonnen zu führen. Der D1 Führerschein befugt den Fahrer bis zu 16 Personen mit einem Wagen zu transportieren. Als Voraussetzung für beide Führerscheine gilt der normale Klasse B Führerschein. Mit einer Standard-Limousine mit einem Gewicht unter 3,5 Tonnen lassen sich die Kosten für die sekundären Führerscheine umgehen.
Was benötige ich, um gewerblich Stretchlimousine fahren zu dürfen?
Für das private Fahren einer Stretchlimousine ohne Bezahlung sind nur die für den Wagen zugeschnittenen Führerscheine erforderlich. Sollte sich ein Fahrer dazu entscheiden, einen gewerblichen Transport von Kunden durchzuführen, müssen natürlich gewisse Auflagen erfüllt werden. Als Berufsfahrer ist ein Fahrtenschreiber nötig, der die Fahrzeiten und Pausen des Fahrers aufzeichnet. Als Chauffeur ist man ebenso dazu verpflichtet, ein Fahrtenbuch über die gefahrenen Einsätze zu führen. Für das gewerbliche Transportieren von Personen von Punkt A zu Zielpunkt B wird ein weiterer Führerschein benötigt. Der P-Schein, umgangssprachlich auch Taxi-Schein genannt, erlaubt dem Fahrer die gewerbliche Fahrgastbeförderung. Die Voraussetzung für den separaten Führerschein ist ein Führerschein der Klasse B. Teil der Prüfungen ist beispielsweise eine Ortskundeprüfung. Die Kosten für die Lizenz belaufen sich auf ungefähr 200 Euro.